Inhalt

Bereich Sicherheit Drucker Icon

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 / 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag durchgehend 07.00 - 13.00 Uhr


Befristetes Patent (für Sportanlässe, Fest, etc.)

Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Um bei einem einmaligen Anlass (z.B. Fest, Sportanlässe, etc.) Speisen und/oder alkoholische Getränke zum Genuss an Ort und Stelle zu verkaufen, benötigen Sie eine Bewilligung. Diese können Sie mit dem entsprechenden Gesuch beim Bereich Sicherheit einholen.

Dokument:
Befristetes Patentgesuch inkl. Jugenschutz

Gastwirtschaftspatent / Klein- oder Mittelverkaufspatent

Gastwirtschaftspatent

Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, benötigen Sie ein Gastwirtschaftspatent. Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung dürfen keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen. Betreffend bauliche und feuerpolizeiliche Vorschriften muss direkt mit der Abteilung Hochbau Kontakt aufgenommen werden. Betreffend lebensmittelpolizeiliche Vorschriften steht Ihnen das kantonale Amt für Lebensmittelkontrolle gerne zur Verfügung.

Sofern der Gastgewerbebetrieb neu entsteht, die Schliessungszeiten des bisherigen Betriebes geändert werden oder das Betriebskonzept des Gastgewerbebetriebes neu wird (z. B. ruhiges Speiselokal in Pubbetrieb), muss das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Hochbau auf.

Klein- und Mittelverkaufspatent

Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf (Gastwirtschaftspatent) berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.

Einreichung Gesuch

Dem Gesuch sind beizulegen, ein
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Strafregisterauszug
- Miet- und Pachtvertrag
- Kopie Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis)

Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme dem Bereich Sicherheit Bäretswil einzureichen.

Änderungen von Betrieben z.B. Wechsel Geschäftsführer, neue Kontaktangaben, Änderung der Öffnungszeiten etc. sind ebenfalls innert vier Wochen mit dem Meldeformular Änderungen Betrieb dem Bereich Sicherheit Bäretswil einzureichen.

Gewerbe- und Betriebsbewilligung

Grundsätzlich herrscht in der Schweiz Wirtschaftsfreiheit. Jeder und jede darf im Prinzip eine privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit frei ausüben. Einige Arten von Unternehmen und Vorhaben sind jedoch bewilligungs- oder meldepflichtig. Detaillierte Informationen zu den Verschieden Bewilligungen finden Sie auf der Website des Kantons.

Hinausschiebung Schliessungsstunde

Durch das kantonale Gastgewerbegesetz wird vorgeschrieben, dass Gastwirtschaftsbetriebe in der Zeit von 24.00 bis 05.00 Uhr geschlossen sein müssen. Die Gemeinde ist befugt, Ausnahmen zu bewilligen.
 
 

Hochzeitsschiessen

Das Hochzeitsschiessen untersteht der Bewilligungspflicht. Das Gesuch ist 14 Tage vor dem Anlass beim Bereich Sicherheit Bäretswil einzureichen.

Die massgebenden Bedingungen sind dem Reglement für Hochzeitschiessen zu entnehmen.

Übergeordnete, temporäre Vorschriften wie z.B. ein kantonales Feuerverbot mit Einhaltung des Waldabstandes etc. sind zwingend zu beachten. Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab. Eine Versicherung ist Sache des Veranstalters.

Dokumente:
Gesuch für Hochzeitsschiessen
Reglement für Hochzeitschiessen

Feuerwehr

Die Feuerwehr Bäretswil ist die Organisation, welche während 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für 5'000 Einwohner verteilt auf 22 Quadratkilometer für alle Notfälle innert kürzester Zeit zur Verfügung steht.

Notrufnummer der Feuerwehr: Telefon-Nummer 118

Für die Entfernung von Wespennester oder Bienenschwärme wird das zuständige Personal der Feuerwehr Bäretswil durch die Einsatzleitzentrale Telefon-Nummer 118 aufgeboten. Diese Einsätze sind kostenpflichtig, Fr. 100.00 pro Einsatz gem. Gebühren-Tarif.

Feuerwehrkommandant und Ansprechpartner der Feuerwehr Bäretswil ist Andreas Schnyder. Das Feuerwehrsekretariat wird extern durch Jörn Sauerbrey geführt. Zur Website der Feuerwehr Bäretswil gelangen Sie hier.

 

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
470.1 Reglement für die Benützung der Täuferhöhle durch Gruppen 1. Januar 2013
500.1 Reglement über den Plakataushang 22. November 2017
500.2 Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 1. Januar 2011
500.3 Reglement für Hochzeitsschiessen 6. Juli 1983
510.1 Polizeiverordnung 1. Januar 2022
510.2 Ordnungsbussenliste (Anhang zur Polizeiverordnung) 1. Januar 2022
520.1 Statuten Sicherheitszweckverband Bachtel 22. Oktober 2014
600.2 Gebührentarif 1. Juli 2020
900.1 Chilbireglement 15. April 2016
Zurück nach oben Icon
Zurück nach oben Icon