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Erneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2026-2030

Ende Juni 2026 läuft die Amtsdauer 2022 – 2026 des Gemeinderates, der Schulpflege, der Rechnungsprüfungskommission und der evangelisch-reformierten Kirchenpflege ab. Der Gemeinderat setzt den Terminplan für die Erneuerungswahlen fest und informiert entsprechend die Ortsparteien und die Mitglieder jener Gremien. Die Erneuerungswahlen werden am 31. Oktober 2025 mit amtlicher Publikation angeordnet. Am 8. März 2026 werden die Gemeindebehörden und die Kirchenpflege durch die Urne gewählt, sofern die gesetzlichen Bestimmungen der politischen Rechte über die stille Wahl nicht erfüllt sind. Weil die Kirchenordnung für die Wahl der ev.-ref. Kirchenpflege keine stille Wahl vorsieht, wird diese auf jeden Fall an der Urne gewählt.

Der Amtsantritt für die Legislaturperiode 2026-2030 erfolgt per 1. Juli 2026 bzw. im Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung.

Wahlanordnung

Der Gemeinderat wird die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden und der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Bäretswil am 31. Oktober 2025 mit amtlicher Publikation anordnen. Der erste Wahlgang für die kommunalen Erneuerungswahlen wird am 8. März 2026 sein, zweiter Wahlgang (wenn nötig) findet am 14. Juni 2026 statt.

Der Terminplan sieht wie folgt aus:

Datum Aktivität
31. Oktober 2025 Publikation der Wahlanordnung, Ausschreibung der Wahlen mit Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge, Beginn der 1. Frist von 40 Tagen
Bezug der Wahlvorschläge bei der Abteilung Präsidiales via Gemeindewebsite
10. Dezember 2025 Fristende zur Einreichung der provisorischen Wahlvorschläge
Prüfung der provisorisch eingegangenen Wahlvorschläge
15. Dezember 2025 Newsletter mit Informationen über den Zwischenstand
5. Januar 2026 Publikation provisorische Wahlvorschläge und Eröffnung der 2. Frist von 7 Tagen für Einreichung weiterer Vorschläge oder Veränderungen der prov. Wahlvorschläge
12. Januar 2026 Fristende für weitere Wahlvorschläge
16. Januar 2026

Veröffentlichung weiteres Vorgehen und Publikation der definitiven Wahlvorschläge

prov. 4. Februar 2026

Stille Wahl durch Gemeinderat (wenn gesetzliche Bestimmungen über die politischen Rechte - GPR - erfüllt sind)

9. Februar 2026 Amtliche Publikation Wahlergebnisse der stillen Wahl
13. Februar 2026 Amtliche Zustellfrist für die Urnenwahl
8. März 2026 Wahlsonntag 1. Wahlgang

Einreichen der Wahlvorschläge

Für eine Kandidatur in einem Behördenamt ist ein Wahlvorschlag beim Gemeinderat Bäretswil einzureichen. Auf jedem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, wie Stellen zu besetzen sind und jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein (§ 50 GPR). Zudem muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter bzw. eine Stimmberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden (§ 51 GPR).

Die Fristen für die Einreichung entnehmen Sie dem obenstehenden Terminplan oder dem Wahlvorschlagsformular, welches Sie ab 31. Oktober 2025 hier auf der Webseite oder am Schalter der Abteilung Präsidiales beziehen können.

Die Tätigkeit einer Behörde verspricht viel!

Eine Behördentätigkeit in Bäretswil verspricht viel: viel Abwechslung, viele Begegnungen mit Einwohner/innen und Firmen, einen Baustein für Ihre berufliche Karriere, spannende Einblicke in die Gesetzgebung, ein Sprungbrett in die noch höhere Politik – und auch eine Entschädigung.

Diese Behörden werden gewählt

Gemeinderat 6 Mitglieder, daraus das Präsidium
Schulpflege 5 Mitglieder, daraus das Präsidium
Rechnungsprüfungskommission 5 Mitglieder, daraus das Präsidium
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege 7 Mitglieder, daraus das Präsidium

Funktionsbeschreibungen zu den Behörden

Im Organisationsreglement der Gemeinde Bäretswil erfahren Sie zusätzlich, für welche Aufgaben Sie als Mitglied einer Behörde verantwortlich sind.

Fragen

Bei Fragen stehen Ihnen die Ortsparteien oder die heute im Amt stehenden Behördenmitglieder zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie ergänzend vom Gemeindeschreiber am Telefon (044 939 90 58) oder Schalter.

Bäretswil braucht dich

Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich wählt auch die Gemeinde Bäretswil im Jahr 2026 ihre Behörden für die Legislaturperiode 2026 - 2030. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu überlegen, für ein Behördenamt zu kandidieren.

Plakat
Informationen zur Kampagne finden Sie hier.

Du kannst dir vorstellen, in eine Behörde gewählt zu werden? Gut, denn Bäretswil braucht dich. In Bäretswil sind nämlich die Mitglieder von Gemeinderat, Schulpflege und Kirchenpflege im Milizsystem tätig. Das heisst, du übst dein Amt neben deinem Hauptberuf aus.

 

Dokumente

Name
Funktionsbeschreibung_Gemeindepraesidium.pdf (PDF, 220.95 kB) Download 0 Funktionsbeschreibung_Gemeindepraesidium.pdf
Funktionsbeschreibung_Mitglied_der_Schulpflege.pdf (PDF, 290.43 kB) Download 1 Funktionsbeschreibung_Mitglied_der_Schulpflege.pdf
Funktionsbeschreibung_Mitglied_des_Gemeinderates.pdf (PDF, 222.18 kB) Download 2 Funktionsbeschreibung_Mitglied_des_Gemeinderates.pdf
Funktionsbeschreibung_Praesidium_und_Mitglied_Rechnungspruefungskommission.pdf (PDF, 215.25 kB) Download 3 Funktionsbeschreibung_Praesidium_und_Mitglied_Rechnungspruefungskommission.pdf
Funktionsbeschreibung_Schulpraesidium.pdf (PDF, 222.13 kB) Download 4 Funktionsbeschreibung_Schulpraesidium.pdf
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