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Generelle Informationen Drucker Icon

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch, www.abstimmungen.zh.ch. Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch.
Weitere Infos zu den Abstimmungen im Kanton Zürich finden Sie unter www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen.

Vorzeitige Stimmabgabe
Eine Woche vor dem Abstimmungswochenende können Sie während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus persönlich abstimmen. Stimmrechtsausweis nicht vergessen zu unterschreiben. (siehe auch Bestimmungen unter Stellvertretung an der Urne)

Stellvertretung an der Urne
Jede stimmberechtigte Person darf zwei beliebige andere Personen an der Urne vertreten. Wer sich an der Urne verteten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertretung an die Urne mitgeben. Der eigene Stimmrechtsausweis muss dabei ebenfalls unterzeichnet abgegeben werden.

Stimmrechtsausweis unterschreiben
Alle Stimmrechtsausweise müssen unterschrieben werden, bevor sie dem Wahlbüro übergeben werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Stimmrechtsausweis auch dann unterschreiben müssen, wenn Sie persönlich an die Urne gehen oder Ihre Stimme vorzeitig am Schalter im Gemeindehaus abgeben.
Um Wartezeiten und Staus bei der Abfertigung durch das Urnenpersonal zu vermeiden, bitten wir Sie, den Stimmrechtsausweis bereits zu unterschreiben, bevor Sie mit dem Stimmmaterial an die Urne gehen.
Bitte lesen Sie vor der Stimmabgabe die Anleitungen auf dem Stimmrechtsausweis und dem Stimmzettelkuvert genau durch!
Bei Fragen gibt die Abteilung Präsidiales unter Tel. 044 939 90 58 gerne Auskunft.

Nichterhalt oder Verlust der Wahl- oder Abstimmungsunterlagen
Die Abstimmungsunterlagen werden in der Regel vier Wochen vor dem Abstimmungssonntag bzw. Wahlsonntag versendet. Spätestens drei Wochen vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag müssen die Unterlagen bei dem/der Stimmberechtigten eingetroffen sein.

Haben Sie die Stimmunterlagen innert der Zustellungsfrist nicht erhalten oder sie sind Ihnen abhanden gekommen? - Bitte kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle (044 939 90 40 / einwohnerkontrolle@baeretswil.ch).

VoteInfo

Die App "VoteInfo" informiert Sie über alle eidgenössischen, kantonalen sowie kommunalen Vorlagen und liefert an Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr Hochrechnungen und laufend aktualisierte Ergebnisse.

Sie haben die Möglichkeit, bei den Einstellungen verschiedene Push-Meldungen zu aktivieren, um sich daran erinnern zu lassen, abzustimmen, oder sich über die erste Hochrechnung für den Kanton Zürich oder das Ergebnis informieren zu lassen.

App im Google Store        App im Apple Store   

Einige Funktionen der App "VoteInfo" im Überblick

  • Übersicht aller eidgenössischen und kantonalen Vorlagen der nächsten Abstimmung.
  • Die offiziellen Abstimmungserläuterungen zu den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen.
  • Möglichkeit, Kantone als Favoriten zu setzen, um Informationen nach den eigenen Interessen zusammen zu stellen.
  • Ab 12.00 Uhr am Abstimmungstag Hochrechnungen für den Kanton Zürich sowie laufend Zwischenergebnisse und die Schlussergebnisse in Echtzeit.
  • Stimmverhalten von Gemeinden, Bezirk und Kantonen.
  • Push-Benachrichtigungen, wenn zu einem Favoriten neue Informationen zur Verfügung stehen (kann deaktiviert werden).
  • Archiv vergangener Abstimmungen.   

 

Easyvote

easyvote informiert junge Stimmberechtigte einfach, verständlich und neutral.

Das Ziel von easyvote.ch ist es, Jugendliche im Prozess der freien Meinungsbildung zuunterstützen.

Neugiereig? Hier findest du alles zu den aktuellen Themen und Abstimmungen.

Urne Öffnungszeiten

Gemeindehaus
Samstag 18.30 - 19.30 Uhr
Sonntag 09.00 - 10.15 Uhr

Schulhaus Adetswil
Samstag 18.30 - 19.30 Uhr
Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr

Schulhaus Maiwinkel, Barrierenhäuschen Neuthal
Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr

Brieflich abstimmen

Nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen können Sie diese der Gemeinde zustellen. Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Verschliessen Sie das vorfrankierte Antwort-Kuvert. Dabei dient der Stimmrechtsausweis gleichzeitig als Adressierung für den Rückversand.
  • Damit Sie sicher sind, dass Ihr Kuvert fristgerecht eintrifft, empfiehlt es sich, dieses spätestens 6 Tage vor dem Abstimmungsdatum der Post zu übergeben (Achtung: B-Post).
  • Sie können das Antwort-Kuvert auch direkt in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen. Sie helfen uns damit, Portokosten einzusparen. Letzte Leerung am Abstimmungssonntag: 10:15 Uhr.
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