Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch, www.abstimmungen.zh.ch. Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch.
Weitere Infos zu den Abstimmungen im Kanton Zürich finden Sie unter www.wahlen-abstimmungen.zh.ch.
Vorzeitige Stimmabgabe
Eine Woche vor dem Abstimmungswochenende können Sie während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus persönlich abstimmen. Stimmrechtsausweis nicht vergessen zu unterschreiben. (siehe auch Bestimmungen unter Stellvertretung an der Urne)
Stellvertretung an der Urne
Jede stimmberechtigte Person darf zwei beliebige andere Personen an der Urne vertreten. Wer sich an der Urne verteten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertretung an die Urne mitgeben. Der eigene Stimmrechtsausweis muss dabei ebenfalls unterzeichnet abgegeben werden.
Stimmrechtsausweis unterschreiben
Alle Stimmrechtsausweise müssen unterschrieben werden, bevor sie dem Wahlbüro übergeben werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Stimmrechtsausweis auch dann unterschreiben müssen, wenn Sie persönlich an die Urne gehen oder Ihre Stimme vorzeitig am Schalter im Gemeindehaus abgeben.
Um Wartezeiten und Staus bei der Abfertigung durch das Urnenpersonal zu vermeiden, bitten wir Sie, den Stimmrechtsausweis bereits zu unterschreiben, bevor Sie mit dem Stimmmaterial an die Urne gehen.
Bitte lesen Sie vor der Stimmabgabe die Anleitungen auf dem Stimmrechtsausweis und dem Stimmzettelkuvert genau durch!
Bei Fragen gibt die Gemeindekanzlei unter Tel. 044 939 90 42 gerne Auskunft.
Gemeindehaus
Samstag 18.30 - 19.30
Sonntag 09.00 - 10.15
Schulhaus Adetswil
Samstag 18.30 - 19.30
Sonntag 09.00 - 10.00
Schulhäuser Maiwinkel und Bettswil, Barrierenhäuschen Neuthal
Sonntag 09.00 - 10.00
Sobald Sie das Stimmmaterial erhalten haben können Sie uns dieses zustellen. Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, gehen Sie bitte wie folgt vor: