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Herzlich Willkommen in Bäretswil

umzug
Zuzug Umzug / Adressänderung

Sind Sie neu nach Bäretswil gezogen?

Wir freuen uns, dass Sie hier sind und heissen Sie herzlich willkommen.

Wenn Sie von einer Schweizer Gemeinde nach Bäretswil gezogen sind, melden Sie sich bitte innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle von Bäretswil an. Sie können sich persönlich zu den Öffnungszeiten am Schalter anmelden oder eine Meldung via eUmzug (elektronische Umzugsmeldung) vornehmen.

Sind Sie vom Ausland nach Bäretswil gezogen? In diesem Fall ist eine persönliche Anmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig. Bitte melden Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen an.

Weitere Informationen und die mitzubringenden Dokumente finden Sie hier.

 

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Bäretswil um?

Bitte melden Sie Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über unseren Online-Schalter

Haben Sie noch weitere Fragen? Antworten dazu finden Sie unter Umzug.
Wegzug Haben Sie daran gedacht?
Sie beabsichtigen, Bäretswil zu verlassen?

Melden Sie Ihren Wegzug bitte innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch per eUmzug.

Weitere wichtige Hinweise, die es bei einem Wegzug zu beachten gilt, finden Sie unter Wegzug.
Informieren Sie die EKZ, Swisscom/UPC Cabelcom und die Billag über Ihren Umzug.

Vergessen Sie nicht, den Wasserzählerstand ablesen zu lassen (Meldung online via Formular möglich).

Haben Sie schulpflichtige Kinder? Melden Sie sich bei der Abteilung Bildung.

Haben Sie einen Hund? Bitte informieren Sie sich über das Hundewesen in Bäretswil.

 

 

 

 

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