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Gesuch Hinausschiebung Schliessungsstunde Drucker Icon

Durch das kantonale Gastgewerbegesetz wird vorgeschrieben, dass Gastwirtschaftsbetriebe in der Zeit von 24.00 bis 05.00 Uhr geschlossen sein müssen. Die Gemeinde ist befugt, Ausnahmen zu bewilligen.
 
Zusätzliches Dokument:
Auszug Polizeiverordnung

Informationen

Datum
3. Juni 2020
Herausgeber/-in
Bereich Sicherheit

Dokumente

Name
Gesuch_Hinausschiebung_Schliessungsstunde.pdf (PDF, 655.9 kB) Download 0 Gesuch_Hinausschiebung_Schliessungsstunde.pdf

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