Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Um bei einem einmaligen Anlass (z. B. Fest, Sportanlässe, etc.) Speisen und/oder alkoholische Getränke zum Genuss an Ort und Stelle zu verkaufen, benötigen Sie eine Bewilligung. Diese können Sie mit dem entsprechenden Gesuch beim Bereich Sicherheit einholen.
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Befristetes_Patent_inkl._Jugendschutz.pdf (PDF, 694.29 kB) | Download | 0 | Befristetes_Patent_inkl._Jugendschutz.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |