Das Hochzeitsschiessen untersteht der Bewilligungspflicht. Das Gesuch ist 14 Tage vor dem Anlass beim Bereich Sicherheit Bäretswil einzureichen.
Die massgebenden Bedingungen sind Reglement für Hochzeitschiessen zu entnehmen.
Übergeordnete, temporäre Vorschriften wie z. B. ein kantonales Feuerverbot mit Einhaltung des Waldabstandes etc. sind zwingend zu beachten. Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab. Eine Versicherung ist Sache des Veranstalters.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |