Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Um bei einem einmaligen Anlass (z. B. Fest, Sportanlässe, etc.) Speisen und/oder alkoholische Getränke zum Genuss an Ort und Stelle zu verkaufen, benötigen Sie eine Bewilligung. Diese können Sie mit dem entsprechenden Gesuch beim Bereich Sicherheit einholen.
Das Gesuch inkl. allen notwendigen Beilagen ist möglichst früh, mindestens jedoch vier Wochen vor dem Anlass, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, bei der Gemeinde Bäretswil, Bereich Sicherheit, Schulhausstrasse 2, 8344 Bäretswil einzureichen.
Name | |||
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Befristetes_Patent_inkl._Jugendschutz.pdf (PDF, 694.29 kB) | Download | 0 | Befristetes_Patent_inkl._Jugendschutz.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |