Inhalt

Gesuch Waffenerwerbsschein Drucker Icon

Erwerb
Jede Person, die eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil nach dem erweiterten Katalog von Art. 4 WG erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein gemäss Art. 8 Abs. 1 WG.

Gesuch
Im GesuchsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines jede Waffe und jeder wesentliche Waffenbestandteil mit Angabe der Waffenart zu bezeichnen (Art. 15 Abs. 1 WV).

Beilagen zum Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte
  • amtliche Bestätigung des Wohnsitzstaates bzw. Heimatstaates nach Art. 9a WG (nur für Personen mit Wohnsitz im Ausland oder ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung)

Zuständigkeiten
Prüfen Sie vor einer Gesuchstellung, welches Verfahren für Ihre zu erwerbende oder übernehmende Waffe nötig ist. Siehe dazu die detaillierten Informationen zur Waffengesetzänderungen 2019Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Wohngemeinde:
- Waffenerwerbsscheine

Statthalteramt:
- Waffentragbewilligungen
- Einzug von Waffen (Waffenbesitzer/innen mit nachträglichen Hinderungsgründen)

Kantonspolizei Zürich:Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonale Ausnahmebewilligung "klein" für neu verbotene Waffen
- Besitzbestätigung
- Kantonale Ausnahmebewilligung
- EU-Feuerwaffenpass
- Waffentragprüfung
- Waffenvernichtung

Rechtliche Auskünfte:
Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Tel. 044 247 27 25
Fax 044 247 27 13

waffen-sprengstoffe@kapo.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bundesamt für Polizei:
- Ein- / Ausfuhrbewilligungen

Informationen

Datum
1. Dezember 2022
Herausgeber/-in
Bundesamt für Polizei fedpol

Dokumente

Name
Gesuch_Waffenerwerbsschein.PDF (PDF, 144 kB) Download 0 Gesuch_Waffenerwerbsschein.PDF

Zugehörige Objekte

Zurück nach oben Icon
Zurück nach oben Icon