Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt und die insgesamt 173 Pachtgesellschaften bestehen teilweise seit vielen Jahren. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den Gemeindegebieten.
Die Gemeinde Bäretswil ist in die die Jagdreviere Bäretswil Nord sowie Bäretswil Süd unterteilt, und dementsprechend in zwei Jagdgesellschaften. Jäger, welche im Rahmen der üblichen Versteigerung den Zuschlag für ein Revier erhalten (in der Regel über einen Zeitraum von acht Jahren) müssen umfangreiche Prüfungen und Eignungstests ablegen. Sie sind dafür gegen Entrichtung eines marktgerechten Pachtzinses berechtigt, im betreffenden Gebiet zu jagen. Die Pächter verpflichten sich durch die Übernahme einer Pacht auch zu enormen Leistungen gegenüber der Öffentlichkeit.
Zu dem gesetzlichen Auftrag der Jagd gehört die nachhaltige Hege und Pflege des Wildes, deren Lebensräume sowie der Einsatz für Artenvielfalt und Schadensverhütung.
Weiterführende Informationen zum Thema Jagd finden Sie auf der Webseite der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich.
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Jagdrevier_Baeretswil_I_Nord.pdf (PDF, 2.2 MB) | Download | 0 | Jagdrevier_Baeretswil_I_Nord.pdf |
Jagdrevier_Baeretswil_II_Sued.pdf (PDF, 2.09 MB) | Download | 1 | Jagdrevier_Baeretswil_II_Sued.pdf |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Land- und Forstwirtschaft | 044 939 90 42 | tiefbau@baeretswil.ch |