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Bürgerrechtsentlassung Drucker Icon

Schweizerinnen und Schweizer können ihr Gemeindebürgerrecht oder das Schweizerbürgerrecht aufgeben. Dafür müssen jedoch entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein sowie ein Gesuch an die zuständige Behörde gestellt werden.

Zuständig für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht Bäretswil ist der Gemeinderat. Möchten Sie eine Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht, so ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich dir richtige Stelle.

Weiterführende Informationen rund um die Bürgerrechtsentlassung sowie über das Verfahren, das Vorgehen und die Gesuchunterlagen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich. Um direkt zur Website zu gelangen klicken Sie HIER.

Mit welchen Kosten für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht Bäretswil gerechnet werden muss, finden Sie in unserem Gebühren Tarif der Gemeinde Bäretswil.

 

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