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Der Gemeinderat besteht mit Einschluss des Präsidiums aus 7 Mitgliedern. Ebenfalls eingeschlossen ist das Schulpräsidium, welches in einer Einheitsgemeinde von Amtes wegen Einsitz in den Gemeinderat nimmt.

Die Geschäftsführung richtet sich nach dem Gemeindegesetz und den übrigen Erlassen von Bund und Kanton sowie nach der Gemeindeordnung.

 

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