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Parkierbewilligung Drucker Icon

Parkieren auf öffentlichem Grund
Gemäss Art. 20 Polizeiverordnung Bäretswil (PVO) dürfen öffentliche Sachen nicht über den Gemeingebrauch hinaus benützt werden. Das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Bäretswil gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Parkieren in der Tiefgarage MZH Dorf / Parkkarte
Für die Tiefgarage der Mehrzweckhalle des Schulhauses Dorf kann beim Bereich Sicherheit für Fr.  80.00/Monat eine Parkkarte bezogen werden. Das Fahrzeug darf nur mit angebrachtem Kontrollschild parkiert werden. Die Parkkarte kann auch telefonisch oder ber E-Mail (044 939 90 44 / gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch) beantragt werden.

Mietparkplatz
Für Fr. 120.00/Monat kann, sofern noch Parkplätze frei sind, ein fixer Tiefgaragenparkplatz in der Tiefgarage der Mehrzweckhalle des Schulhauses Dorf gemietet werden. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an die Abteilung Liegenschaften (liegenschaften@baeretswil.ch / 044 939 90 64).

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