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Schall und Laser Drucker Icon

Unter die Schall- und Laserverordnung fallen grundsätzlich alle Arten von Veranstaltungen, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt. Dabei kann die Veranstaltung ein Konzert, eine Diskothek oder die Informationsbeschallung bei Sportanlässen sein.

Wer Veranstaltungen mit einem Schallpegel von mehr als 93 dB(A) durchführt, muss dies der zuständigen Stelle (Fachstelle für Lärmschutz des Kantons Zürich) mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich melden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche richten (Schülerdiscos etc.) dürfen nicht lauter als 93 dB(A) sein.

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