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Plakatbewilligung Drucker Icon

Bei Reservationen der Plakataushangstellen der Gemeinde haben offizielle kantonale und kommunale Termine sowie Veranstaltungen (z.B. Abstimmungen, Gemeindeversammlung, Probealarm, Entsorgungstermine, Schulanfang etc.) erste Priorität. Zweite Priorität haben Plakate der Kulturkommission, da diese im Auftrag der Gemeinde tätig ist.

Bei privaten Standorten müssen die Signalisationsverordnung sowie das Strassenverkehrsgesetz mit den Mindestabständen beachtet werden.

Plakate dürfen nicht sichtbehindernd sein und den Verkehr nicht beeinträchtigen. Blinkende, reflektierende oder elektronische Plakate sind grundsätzlich überall verboten. Für fixe Reklametafeln ist in der Regel eine baurechtliche Bewilligung nötig wofür die die Abteilung Hochbau zuständig ist.

Bitte reichen Sie uns zusammen mit dem Gesuch ein farbiges Musterplakat in der Grösse A4 ein.

Das Gesuch ist mind. 3 Wochen vor Publikationstermin dem Bereich Sicherheit ein.

Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Sicherheit gerne zur Verfügung (gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch / 044 939 90 44).

Zugehörige Objekte

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Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
500.1 Reglement über den Plakataushang 22. November 2017
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