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Waffenerwerbsschein Drucker Icon

Erwerb
Jede Person, die eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil nach dem erweiterten Katalog von Art. 4 WG erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein gemäss Art. 8 Abs. 1 WG.

Gesuch
Im Gesuchsformular ist für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines jede Waffe und jeder wesentliche Waffenbestandteil mit Angabe der Waffenart zu bezeichnen (Art. 15 Abs. 1 WV).

Beilagen zum Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte
  • amtliche Bestätigung des Wohnsitzstaates bzw. Heimatstaates nach Art. 9a WG (nur für Personen mit Wohnsitz im Ausland oder ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung)

Zuständigkeiten
Prüfen Sie vor einer Gesuchstellung, welches Verfahren für Ihre zu erwerbende oder übernehmende Waffe nötig ist. Siehe dazu die detaillierten Informationen zur Waffengesetzänderungen 2019.

Wohngemeinde:
- Waffenerwerbsscheine

Statthalteramt:
- Waffentragbewilligungen
- Einzug von Waffen (Waffenbesitzer/innen mit nachträglichen Hinderungsgründen)

Kantonspolizei Zürich:
- Kantonale Ausnahmebewilligung "klein" für neu verbotene Waffen
- Besitzbestätigung
- Kantonale Ausnahmebewilligung
- EU-Feuerwaffenpass
- Waffentragprüfung
- Waffenvernichtung

Rechtliche Auskünfte:
Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Tel. 044 247 27 25
Fax 044 247 27 13

waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

Bundesamt für Polizei:
- Ein- / Ausfuhrbewilligungen

 

Preis

50.00 (Verlängerung 10.00)

Zugehörige Objekte

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