Erwerb
Jede Person, die eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil nach dem erweiterten Katalog von Art. 4 WG erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein gemäss Art. 8 Abs. 1 WG.
Gesuch
Im Gesuchsformular ist für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines jede Waffe und jeder wesentliche Waffenbestandteil mit Angabe der Waffenart zu bezeichnen (Art. 15 Abs. 1 WV).
Beilagen zum Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines
Zuständigkeiten
Prüfen Sie vor einer Gesuchstellung, welches Verfahren für Ihre zu erwerbende oder übernehmende Waffe nötig ist. Siehe dazu die detaillierten Informationen zur Waffengesetzänderungen 2019.
Wohngemeinde:
- Waffenerwerbsscheine
Statthalteramt:
- Waffentragbewilligungen
- Einzug von Waffen (Waffenbesitzer/innen mit nachträglichen Hinderungsgründen)
Kantonspolizei Zürich:
- Kantonale Ausnahmebewilligung "klein" für neu verbotene Waffen
- Besitzbestätigung
- Kantonale Ausnahmebewilligung
- EU-Feuerwaffenpass
- Waffentragprüfung
- Waffenvernichtung
Rechtliche Auskünfte:
Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Tel. 044 247 27 25
Fax 044 247 27 13
waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch
Bundesamt für Polizei:
- Ein- / Ausfuhrbewilligungen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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