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Die Naturschutzkommission befasst sich damit, die Artenvielfalt von Fauna und Flora in unserer Gemeinde zu fördern und zu erhalten. Durch Bekanntmachen von geeigneten Projekten wie Vernetzungsprojekt, Pflege kommunaler Schutzgebiete etc. sensibilisiert sie die Bevölkerung zu diesen Themen.

Kommunale Naturschutzobjekte
Die Gemeinde ist nach § 18 PBG gesetzlich verpflichtet, intakte naturnahe Lebensräume zu schützen. Biologisch wertvolle, artenreiche Lebensräume wie Magerwiesen, Moore und Riede müssen deshalb erhalten und wo möglich wiederhergestellt werden. Von diesen Anstrengungen profitieren nicht nur gefährdete Tier- und Pflanzenarten, sondern sie kommen auch der Lebensqualität der Bevölkerung zu Gute.

Seit 1992 existiert in Bäretswil eine kommunale Schutzverordnung, welche schützenswerte Naturobjekte wie Feucht- und Trockenwiesen, Einzelbäume, Hecken etc. definiert. Dadurch soll die biologische Qualität der Schutzgebiete langfristig erhalten bleiben und den Bewirtschaftern ermöglicht werden, die entsprechenden Gebiets-, Vernetzungs- und Qualitätsbeiträge zu beziehen. Die Naturschutzkommission wurde 2006 mit dem Ziel gegründet, den Schutz dieser wertvollen Naturobjekte zu gewährleisten. Sie hat mit den Eigentümern/Bewirtschaftern entsprechende Pflegevereinbarungen definiert.

Bei Fragen zu den kommunalen Schutzgebieten gibt Ihnen Tizian Frey von der Naturschutzkommission gerne Auskunft.

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