Der Gemeinderat besteht mit Einschluss des Präsidenten oder der Präsidentin aus 7 Mitgliedern. Ebenfalls eingeschlossen ist der/die Schulpräsident/in, welche/r in einer Einheitsgemeinde von Amtes wegen Einsitz in den Gemeinderat nimmt.
Die Geschäftsführung richtet sich nach dem Gemeindegesetz und den übrigen Erlassen von Bund und Kanton sowie nach der Gemeindeordnung.
Die Legislaturziele des Gemeinderates für die Amtsdauer 2018/22 finden Sie unter Legislaturziele.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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