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Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass dann jemand anders die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Vor allem betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit beauftragen und ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.

Form und Vorgehen

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein. Es können auch Einzelaufgaben übertragen werden und Weisungen für die Umsetzung der Aufträge erteilt werden. Je nach Komplexität eines Vorsorgeauftrages kann es sinnvoll sein, für die Errichtung ein Notariat, eine Rechtsberatungsstelle oder beispielsweise die Pro Senectute oder die Caritas beizuziehen.

Im Kanton Zürich gibt es grundsätzlich drei verschiedene Varianten mit einem Vorsorgeauftrag umzugehen:

  • Sie können einen Vorsorgeauftrag handschriftlich verfassen, unterzeichnen und an einem sicheren Ort nach ihrem Wunsch aufbewahren. Dabei gilt es zu beachten, dass Sie Ihre Angehörigen oder mindestens den Vorsorgebeauftragen über die Existenz des Vorsorgeauftrags und den Aufbewahrungsort informieren.
  • Sie können zusätzlich zur Information ihrer Angehörigen das Zivilstandsamt Bauma informieren und den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages gegen eine Gebühr in einer zentralen Datenbank registrieren lassen.
  • Möchten Sie sicher sein, dass der Vorsorgeauftrag korrekt verfasst und und hinterlegt ist, können Sie den Vorsorgeauftrag von der KESB Hinwil prüfen und gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 150.00 hinterlegen lassen.

 

Für Fragen rund um den Vorsorgeauftrag wenden Sie sich bitte an die KESB Hinwil oder das Zivilstandsamt Bauma. Die Gemeinde Bäretswil hat keine Kompetenz in diesem Bereich!

Rentnerin in Begleitung einer jüngeren Person

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