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Elternbeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung Drucker Icon

Grundlage
Familien, welche die Kosten für die familien- und schulergänzende Betreuung infolge ihrer finanziellen Verhältnisse nicht alleine tragen können, erhalten Elternbeiträge. Als familienergänzende Betreuungseinrichtungen gelten Kinderkrippen und -tagesstätten, Horte, Schülerclubs sowie Tagesfamilien, welche Mitglieder beim Tagesfamilienverein Zürcher Oberland sind.

Anspruch
Die Anspruchsberechtigung sowie die Tariftabelle sind im Elternbeitragsreglement ersichtlich. Ab  1. Januar 2018 sind auch Bäretswiler Familien anspruchsberechtigt, die ihre Kinder durch Betreuungseinrichtungen ausserhalb von Bäretswil betreuen lassen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Betreuungseinrichtung mit der Gemeinde eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat oder deren Tarife von der Gemeinde Bäretswil schriftlich anerkannt wurden.

Vorgehen
Für die Beantragung der Elternbeiträge sind ein ausgefüllter Antrag sowie die darin erwähnten Beilagen zur Prüfung des Anspruches notwendig. Das Antragsformular finden Sie unten in der Rubrik "Publikationen" oder mit einem Klick hier.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
420.1 Elternbeitragsreglement 1. Januar 2018
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