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Prämienverbilligung (IPV) Drucker Icon

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämien Verbilligung  (IPV).

Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung.

Zuständigkeit

Die SVA Zürich übernimmt die gesamte Anspruchsprüfung für die IPV-Kundinnen und Kunden des Kantons Zürich.

Informationen dazu finden Sie auf der Website der SVA Zürich.

Kontakt:
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

Tel 044 448 50 00
 

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