Die Gemeinde Bäretswil übernimmt seit 2017 freiwillig die Pikettentschädigung für Hebammen, die sonst von den Wöcherinnen bezahlt werden müsste. Die Entschädigung wird in der Höhe von Fr. 115.00 für eine Wochenbettbetreuung nach einer ambulanten Geburt und Fr. 200.00 nach einer Hausgeburt ausgerichtet.
Hebammen stellen die Rechnung für diese Pikettentschädigung auf dem entsprechenden Formular des Hebammenverbandes an die Gemeinde Bäretswil, Gesellschaft und Sicherheit, Schulhausstrasse 2, 8344 Bäretswil.
Die Pikettentschädigung wird von der Gemeinde Bäretswil nur übernommen, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde hat und wenn es sich um eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt handelt.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Gesellschaft und Sicherheit | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |