Die Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer werden aufgefordert, Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Strassen und Trottoirs auf die gesetzlichen Höhen und Abstände zurückzuschneiden. Das Strassengebiet ist bis auf eine Höhe von 4.5 m, bei Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2.5 m, von überhängenden Ästen freizuhalten. Sträucher dürfen nicht in den Luftraum des Strassengebiets reichen.
Grünhecken müssen stets auf die Strassengrenze zurückgeschnitten werden.
Für Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer, die dieser Aufforderung noch nicht nachgekommen sind, wird eine Frist bis zum Freitag, 13. November 2026 gesetzt. Das anfallende Grüngut soll entweder kompostiert oder in der Entsorgungsstelle beim Werkhof abgegeben werden.
Nach Ablauf der Frist werden die Bäume und Sträucher, die noch in den öffentlichen Grund hinausragen, auf Kosten des säumigen Anstössers bzw. Anstösserin, zurückgeschnitten.
Wir danken für Ihre Mithilfe und bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Strassenwesen (044 939 17 37).
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Pflanzenrückschnitt Strassen (PNG, 288 kB) | Download | 0 | Pflanzenrückschnitt Strassen |