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Generelles Verbot für das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ab Montag, 13. Juli 2026 Drucker Icon

13. Juli 2026

Der Gemeinderat Bäretswil hat sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen für ein generelles Verbot von Feuern sowie Feuerwerk ausgesprochen.

Bedingt durch die Trockenheit der letzten Wochen sprach der Kanton Zürich Ende Juni ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe aus (Stufe 4). Im Hinblick auf den bevorstehen­den Bundesfeiertag und die Wetterprognosen, wurde auf Empfehlung der kantonalen Bewältigungsorganisation «Waldbrand» ein generelles Feuerwerksverbot geprüft.

Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation überprüft und entschieden, gestützt auf § 18 der kan­tonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das Verbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026 und wird amtlich publiziert.

Konkret beinhaltet das Verbot folgende Punkte:

  • Entfachen von offenen Feuern im Freien
  • Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
  • Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
  • Abbrennen von Feuerwerkskörpern
  • Entfachen von Höhenfeuern

Die Bevölkerung ist angehalten, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten. Das allge­meine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

Ansprechperson:
Karin Edelmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin, 044 939 90 69 (direkt), karin.edelmann@baeretswil.ch

 

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