Der Gemeinderat Bäretswil hat sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen für ein generelles Verbot von Feuern sowie Feuerwerk ausgesprochen.
Bedingt durch die Trockenheit der letzten Wochen sprach der Kanton Zürich Ende Juni ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe aus (Stufe 4). Im Hinblick auf den bevorstehenden Bundesfeiertag und die Wetterprognosen, wurde auf Empfehlung der kantonalen Bewältigungsorganisation «Waldbrand» ein generelles Feuerwerksverbot geprüft.
Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation überprüft und entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das Verbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026 und wird amtlich publiziert.
Konkret beinhaltet das Verbot folgende Punkte:
Die Bevölkerung ist angehalten, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten. Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Ansprechperson:
Karin Edelmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin, 044 939 90 69 (direkt), karin.edelmann@baeretswil.ch