Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August erlaubt. Die Gefahren bei falscher Handhabung werden vielfach unterschätzt. Damit Sie Ihr Feuerwerk ohne Zwischenfall geniessen können, empfehlen wir folgende Sicherheitsvorkehrungen:
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen, unfallfreien 1. August.
Gemeinde Bäretswil,
Abteilung Gesellschaft und Sicherheit