Aufgabe des Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
- Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Unterhaltsklagen
- Nachbarschaftsklagen
Friedensrichter können auf Antrag der klagenden Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden.
Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf der Website des Verbands der Friedensrichter des Kantons Zürich heruntergeladen werden.
Scheidungsklagen | Bezirksgericht Hinwil Gerichtshausstrasse 12 8340 Hinwil |
Ehrverletzungsklagen | Strafantrag bei der Kantonspolizei |
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern | Schlichtungsbehörde Bezirksgericht Hinwil Gerichtshausstrasse 12 8340 Hinwil |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.2 | Gebührentarif | 1. Juli 2020 |
Name | Beschreibung |
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