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Bereich Zusatzleistungen AHV/IV Drucker Icon

Zusatzleistungen helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV und allfällige weitere Einkünfte die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken. Falls Sie eine eidgenössische Rente der AHV/IV, ein IV-Taggeld (mind. 6 Monate) oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ein Anspruch auf Zusatzleistungen besteht.

Ihren provisorischen Anspruch auf Ergänzungsleistungen können Sie mit dem EL-Rechner der Pro Senectute berechnen.

Dokumente:
Anmeldeformular für Zusatzleistungen zur AHV/IV

Links:
Kanton Zürich
SVA Zürich
Fachverband Zusatzleistungen
Pro Senectute

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 / 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag durchgehend 07.00 - 13.00 Uhr

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