Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sich Eltern um ihre minderjährigen Kinder oder Jugendliche nicht kümmern können, sie geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.