Inhalt

Mieterwechsel Drucker Icon

Sie sind Vermieter einer Wohnung oder eines Zimmers und haben einen Mieterwechsel bzw. einen Ein- oder Auszug zu melden?

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) §8 und §10 haben Vermieter und Logisgeber den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern innert 14 Tagen zu melden.

Bitte benützen Sie dafür den folgenen Link, um uns über den Mieterwechsel zu informieren.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon
Zurück nach oben Icon
Zurück nach oben Icon