Sie sind Vermieter einer Wohnung oder eines Zimmers und haben einen Mieterwechsel bzw. einen Ein- oder Auszug zu melden?
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) §8 und §10 haben Vermieter und Logisgeber den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern innert 14 Tagen zu melden.
Bitte benützen Sie dafür den folgenen Link, um uns über den Mieterwechsel zu informieren.