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Ortsbild- und Denkmalschutz Drucker Icon

An Baugesuche innerhalb der Kernzonen von Adetswil und Bäretswil werden erhöhte Anforderungen hinsichtlich Gestaltung und Einordnung gestellt. bilden mit ihrer alten Baustruktur wichtige Zeitzeugen für die bauliche Entwicklung dieser Ortsteile.

Dabei sind nicht alle Gebäude gleich schutzwürdig. In den beiden Kernzonenplänen Adetswil und Bäretswil wird deshalb von verschiedenen Schutzstufen ausgegangen.

Die Gemeinde Bäretswil führt ein kommunales Inventar über die kunst- und kulturhistorischen Objekte. Allein durch diese Inventarisation steht ein Objekt nicht bereits unter Schutz. Es handelt sich dabei lediglich um eine Auflistung potenziell schutzwürdiger Objekte. Ob und wie ein Schutzobjekt erhalten werden soll, entscheidet sich erst im Rahmen einer definitiven Schutzabklärung.

Ist bei einem inventarisierten Objekt eine definitive Abklärung notwendig, so wird dem Grundeigentümer dies schriftlich mitgeteilt. Diese Anordnung bewirkt ein Verbot, am bezeichneten Objekt ohne Bewilligung der Baubehörde Bäretswil Änderungen vorzunehmen.

In den neuen Kernzonenplänen von Adetswil und Bäretswil (gültig ab Frühling 2022) sind die inventarisierten Gebäude mit einem «I» gekennzeichnet.

Weiterführende Informationen
Im WebGIS unter der Rubrik Denkmalschutz sind die Inventarobjekte ersichtlich.

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