Ab dem 1. Juli 2021 können ältere Arbeitslose, die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, Überbrückungsleistungen beantragen.
Weitere Informationen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Website des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Dokumente:
Online AnmeldeformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
| Name |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bereich Zusatzleistungen AHV/IV | 044 939 90 49 | zusatzleistungen@baeretswil.ch |