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Fristerstreckung Steuererklärung Drucker Icon

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März einzureichen. Selbständigerwerbende und nicht im Kanton wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder einem Liegenschaftenbesitz im Kanton Zürich erhalten in der Regel von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.

Gesuche um Fristerstreckung sind der Abteilung Steuern vor Ablauf der Einreichungsfrist einzureichen. Fristverlängerungen werden längstens bis 30. November bewilligt. Die Zugangsdaten für die Fristverlängerung finden Sie auf der Ihnen zugestellten Steuererklärung unter dem Titel eServices.

Bitte beachten Sie, dass die Frist nicht mehr verlängert werden kann, wenn sie bereits abgelaufen ist.

Um die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung zu verlängern, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: eFristverlängerung

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