Nach dem Ableben einer steuerpflichtigen Person wird in der Regel innert 2 Wochen nach dem Todestag ein Inventarisationsverfahren eingeleitet durch die Zustellung
Das Steuerinventar dient als Basis
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 044 939 90 43 | steuern@baeretswil.ch |