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Todesfall - steueramtliche Inventarisation Drucker Icon

Nach dem Ableben einer steuerpflichtigen Person wird in der Regel  innert 2 Wochen nach dem Todestag ein Inventarisationsverfahren eingeleitet durch die Zustellung

  • des Inventarfragebogens,
  • des Tresoröffnungsprotokolles,
  • der Steuererklärung für das Todesjahr.

 

Das Steuerinventar dient als Basis

  • für die korrekte Erhebung einer allfälligen Erbschaftssteuer;
  • für die korrekte Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer;
  • für die Durchführung eines allfälligen Nachsteuer- und Bussenverfahrens;
  • aber auch für die Erben, um die allfällige Erbteilung vornehmen zu können. Die Erbteilung ist im Kanton Zürich Sache der Erben.

Zugehörige Objekte

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