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Quellensteuerpflichtig sind Personen, die

  • in der Gemeinde Bäretswil wohnen und weder das Schweizer Bürgerrecht noch die Niederlassungsbewilligung C besitzen und nicht mit einer Person verheiratet sind, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C besitzt.
  • im Ausland wohnen und als Grenzgänger bzw. als Wochenaufenthalter in der Gemeinde Bäretswil erwerbstätig sind (ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit).

Ausführliche Informationen zur Quellensteuer und sämtliche Merkblätter sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des kantonalen Steueramtes Zürich unter der Rubrik Quellensteuer.

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