Grundlage
Familien, welche die Kosten für die familien- und schulergänzende Betreuung infolge ihrer finanziellen Verhältnisse nicht alleine tragen können, erhalten Gemeindebeiträge. Als familienergänzende Betreuungseinrichtungen gelten Kinderkrippen und -tagesstätten, Horte, Schülerclubs sowie Tagesfamilien, welche Mitglieder beim Tagesfamilienverein Zürcher OberlandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind.
Anspruch
Die Anspruchsberechtigung sowie die Tariftabelle sind im Elternbeitragsreglement ersichtlich. Ab 1. Januar 2018 sind auch Bäretswiler Familien anspruchsberechtigt, die ihre Kinder durch Betreuungseinrichtungen ausserhalb von Bäretswil betreuen lassen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Betreuungseinrichtung mit der Gemeinde eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat oder deren Tarife von der Gemeinde Bäretswil schriftlich anerkannt wurden.
Vorgehen
Für die Beantragung von Gemeindebeiträgen sind ein ausgefüllter Antrag sowie die darin erwähnten Beilagen zur Prüfung des Anspruches notwendig. Das Antragsformular finden Sie unten in der Rubrik "Publikationen" oder mit einem Klick hier.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Gesellschaft und Sicherheit | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |
| Name | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 420.1 | Elternbeitragsreglement | 1. Januar 2018 |