Der Friedhof ist im Besitz der Gemeinde Bäretswil und befindet sich an der Friedhofstrasse in Bäretwil.
Der Friedhof dient der Beisetzung von Verstorbenen, die in der Gemeinde wohnhaft waren. Die Beisetzung von Verstorbenen, die ausserhalb der Gemeinde ihren Wohnsitz hatten, kann auf Gesuch hin bewilligt werden.
Der Friedhof Bäretswil umfasst folgende Bereiche:
- Erdgräber
- Kindergräber für Kinder bis 10 Jahre
- Urnengräber
- Familiengräber
- Urnennischenwand
- Gemeinschaftsgrab für Urnen
Der Friedhof ist täglich zum allgemeinen Besuch geöffnet und soll bei Einbruch der Dunkelheit verlassen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Bestattungsamt | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
830.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 1. Januar 2020 |
830.2 | Todesfall in der Familie - Was ist zu tun? | 1. Oktober 2020 |