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Feuerungskontrolle Drucker Icon

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft die Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Die Durchführung der Feuerungskontrolle wurde per 1. Januar 2013 vom Kontroll-Modell 1 (teil-liberalisiert) zum Kontroll-Modell 2 (liberalisert) gewechselt. Das bedeutet, dass der Feuerungsbetreiber die Wahlfreiheit des Kontrolleurs hat. Der Feuerungsbetreiber kann selber bestimmen, ob der Feuerungskontrolleur der Gemeinde, ein externer Feuerungskontrolleur oder eine anerkannte Servicefachfirma den messtechnischen Teil der Feuerungskontrolle (Ausnahme: Abnahmemessung) durchführt.

Der Feuerungskontrolleur der Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass
- alle kontrollpflichtigen Anlagen (Öl, Gas, Holz) periodisch überprüft werden
- die Abnahmemessungen produkteneutral durchgeführt werden
- die Anlagendaten ordnungsgemäss erhoben, bzw. kontrolliert werden
- Stichproben vorgenommen werden
- der/die Betreiber/in informiert ist über den Zustand der Anlage

Kontrollen von Öl- und Gasheizungen umfassen:
- eine Emissionsmessung gemäss Messempfehlung
- eine visuelle Überprüfung der Anlage
- die Überprüfung (und allfällige Korrektur) der Anlagenkenndaten

Kontrollen von Holzfeuerungen:
Ab dem 1. Oktober 2007 werden im Kanton Zürich alle Holzfeuerungen kontrolliert (ausgenommen sind Anlagen, welche selten betrieben werden, z.B. Cheminées und dergleichen, in welchen weniger als 200kg Holz (ca. 0.5 Ster) pro Jahr verbrannt werden). In einer ersten Stufe ab 2007 wird eine Sichtkonrolle durchgeführt. Diese umfasst eine Prüfung und Beurteilung der Anlage, der Asche und Brennstoffs. Ab 2009 ist bei Anlagen ab 40kW zusätzlich eine Emissionskontrolle vorgesehen.

Die Kosten für die Feuerungskontrolle finden Sie in unserem Gebührentarif.

Die Fachstelle der Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgführt von:
Peter Gentner (Feuerungskontrolleur mit eidg. Fachausweis)
Frowiesstrasse 27
8345 Adetswil
Telefon 044 939 25 45

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