Inhalt

Einbürgerung Drucker Icon

Einbürgerungsverfahren für ausländische Staatsangehörige - ordentliche Einbürgerung

Am Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinde Bäretswil, das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, sowie das Staatssekretariat für Migration in Bern beteiligt.

Das Einbürgerungsverfahren dauert grundsätzlich ca. zwei Jahre. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen sowie weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website des Kantons Zürich.

Gesuchseinreichung
Für die digitale Einreichung Ihres Gesuchs können Sie hier ein Konto eröffnen und das Einbürgerungsgesuch online einreichen. 

Deutschtest / Grundkenntnistest
Die Gemeinde Bäretswil hat eine Leistungsvereinbarung mit der Akrotea.ch GmbH in Rüti vereinbart. Informationen im Zusammenhang mit dem Kantonalen Deutschtest KDE sowie dem Grundkenntnistest erhalten Sie unter diesem Link.

 

Verfahren für ausländische Staatsangehörige - erleichterte Einbürgerung

Ein Einbürgerungsgesuch im erleichterten Verfahren ist aufgrund Heirat oder über den Weg der Drittgeneration möglich. Sämtliche Informationen und die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung finden Sie hier.

Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, finden Sie hier. Das Gesuchformular erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Dieses können Sie unter Angabe Ihrer Postadresse per E-Mail beim SEM  bestellen: ch@sem.admin.ch

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchformular inkl. Beilagen direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur ersten Prüfung an die auf dem Formular angegebene Adresse. 

Informationen zum Verfahren nach Einreichung des Einbürgerungsgesuch, entnehmen Sie dem Verfahrensablauf.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich am Schalter der Abteilung Präsidiales, 3. OG, Gemeindehaus.

 

Verfahren für Schweizerbürger/innen - Erwerb Bäretswiler Bürgerrecht

Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch bekommen Sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht.

Um das Gemeindebürgerrecht von Bäretswil zu erwerben müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schweizer Staatsbürgerschaft (den Schweizer Pass besitzen)
  • Mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Bäretswil
  • In der Lage sein, für sich und die Familie aufzukommen
  • Gesicherter Lebensunterhalt, geregeltes Einkommen, kein Bezug von Sozialhilfe, keine Steuerschulden, etc.
  • Keine Einträge im Strafregisterauszug für Privatpersonen

Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte. Andere Kantone erlauben vielleicht nur ein Gemeindebürgerrecht. Informieren Sie sich vor Gesuchseinreichung bei der zuständigen Behörde vom Heimatkanton.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann das Einbürgerungsformular sowie die Beilageblätter direkt hier auf der Website (weiter unten) oder es am Schalter der Abteilung Präsidiales bezogen werden.

Nach Eingang des Einbürgerungsgesuchs werden Ihre Unterlagen geprüft und im Anschluss dem Gemeinderat zum Entscheid überwiesen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 3 Monate.

Die Einbürgerungsgebühr von Schweizerinnen und Schweizer in die Gemeinde Bäretswil beläuft sich auf Fr. 150.00 (gem. Gebührentarif Bäretswil)

Gesuchunterlagen:
Einbürgerungsgesuch Schweizerinnen und Schweizer
Beantragung Familienausweis / Personenstandsausweis
Weitere Koordinaten für die Beilagen-Beschaffung

Zugehörige Objekte

Name
Einburgerungsgesuch Schweizerinnen und Schweizer (PDF, 716.32 kB) Download 0 Einburgerungsgesuch Schweizerinnen und Schweizer
Bescheinigung Abteilung Steuern (PDF, 261.12 kB) Download 1 Bescheinigung Abteilung Steuern
Einbürgerung von SchweizerInnen Kontaktangaben zur Beilagen-Beschaffung (PDF, 125.97 kB) Download 2 Einbürgerung von SchweizerInnen Kontaktangaben zur Beilagen-Beschaffung
Verfahrensablauf Erleichterte Einbürgerung (PDF, 134.96 kB) Download 3 Verfahrensablauf Erleichterte Einbürgerung
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Beschreibung
Zurück nach oben Icon
Zurück nach oben Icon