Am Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinde Bäretswil, das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, sowie das Staatssekretariat für Migration in Bern beteiligt.
Das Einbürgerungsverfahren dauert grundsätzlich ca. zwei Jahre. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen sowie weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Gesuchseinreichung
Für die digitale Einreichung Ihres Gesuchs können Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein Konto eröffnen und das Einbürgerungsgesuch online einreichen.
Deutschtest / Grundkenntnistest
Die Gemeinde Bäretswil hat eine Leistungsvereinbarung mit der Akrotea.ch GmbH in Rüti vereinbart. Informationen im Zusammenhang mit dem Kantonalen Deutschtest KDE sowie dem Grundkenntnistest erhalten Sie unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Ein Einbürgerungsgesuch im erleichterten Verfahren ist aufgrund Heirat oder über den Weg der Drittgeneration möglich. Sämtliche Informationen und die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Das Gesuchformular erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Dieses können Sie unter Angabe Ihrer Postadresse per E-Mail beim SEM bestellen: ch@sem.admin.ch
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchformular inkl. Beilagen direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur ersten Prüfung an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Informationen zum Verfahren nach Einreichung des Einbürgerungsgesuch, entnehmen Sie dem Verfahrensablauf.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich am Schalter der Abteilung Präsidiales, 3. OG, Gemeindehaus.
Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch bekommen Sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht.
Um das Gemeindebürgerrecht von Bäretswil zu erwerben müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte. Andere Kantone erlauben vielleicht nur ein Gemeindebürgerrecht. Informieren Sie sich vor Gesuchseinreichung bei der zuständigen Behörde vom Heimatkanton.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann das Einbürgerungsformular sowie die Beilageblätter direkt hier auf der Website (weiter unten) oder es am Schalter der Abteilung Präsidiales bezogen werden.
Nach Eingang des Einbürgerungsgesuchs werden Ihre Unterlagen geprüft und im Anschluss dem Gemeinderat zum Entscheid überwiesen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 3 Monate.
Die Einbürgerungsgebühr von Schweizerinnen und Schweizer in die Gemeinde Bäretswil beläuft sich auf Fr. 150.00 (gem. Gebührentarif Bäretswil)
Gesuchunterlagen:
Einbürgerungsgesuch Schweizerinnen und Schweizer
Beantragung Familienausweis / PersonenstandsausweisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere Koordinaten für die Beilagen-Beschaffung
| Name | |||
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| Einburgerungsgesuch Schweizerinnen und Schweizer (PDF, 716 kB) | Download | 0 | Einburgerungsgesuch Schweizerinnen und Schweizer |
| Bescheinigung Abteilung Steuern (PDF, 261 kB) | Download | 1 | Bescheinigung Abteilung Steuern |
| Einbürgerung von SchweizerInnen Kontaktangaben zur Beilagen-Beschaffung (PDF, 126 kB) | Download | 2 | Einbürgerung von SchweizerInnen Kontaktangaben zur Beilagen-Beschaffung |
| Verfahrensablauf Erleichterte Einbürgerung (PDF, 135 kB) | Download | 3 | Verfahrensablauf Erleichterte Einbürgerung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Präsidiales | 044 939 90 58 | praesidiales@baeretswil.ch |
| Name | Beschreibung |
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