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Kindes- und Erwachsenenschutz Drucker Icon

Per 1. Januar 2013 ist das revidierte Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Damit wurden die Aufgaben, welche bisher von den kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirks Hinwil in Rüti übertragen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen direkt an die KESB in RütiExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08.30 - 11.30 / 13.30 - 16.00

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