Zusatzleistungen helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV und allfällige weitere Einkünfte die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken. Falls Sie eine eidgenössische Rente der AHV/IV, ein IV-Taggeld (mind. 6 Monate) oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ein Anspruch auf Zusatzleistungen besteht.
Ihren provisorischen Anspruch auf Ergänzungsleistungen können Sie mit dem EL-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Pro Senectute berechnen.
Dokumente:
Anmeldeformular für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Links:
Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
SVA ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Fachverband ZusatzleistungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Pro SenectuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
| Montag | 08.30 - 11.30 / 14.00 - 18.30 Uhr |
| Dienstag - Donnerstag | 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30 Uhr |
| Freitag durchgehend | 07.00 - 13.00 Uhr |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Download |
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| Name | Beschreibung |
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