Seit dem 26. Juni 2026 war im Kanton Zürich aufgrund der Trockenheit und Hitze ein generelles Feuer- bzw. Feuerwerksverbot im Wald und die Flächen in Waldesnähe gemäss § 18 Abs. 1 und 2 VVB in Kraft.
In dieser Zeit herrschte grosse (Stufe 4) oder sehr grosse (Stufe 5) Waldbrandgefahr. Die seit dem Abend des 8. September 2026 kantonsweit gefallenen Niederschläge und die tieferen Temperaturen führen zu einer markant geringeren Waldbrandgefahr. Damit ist die Voraussetzung für eine Aufhebung des generellen Feuer- bzw. Feuerwerksverbots im Wald und in Waldesnähe gemäss § 18 Abs. 1 und 2 VVB gegeben.