Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die ganze Schweiz als Beobachtungsgebiet eingestuft. Somit gelten für alle Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Vögeln im Kanton Zürich die Präventionsmassnahmen für Beobachtungsgebiete gemäss Verordnung des BLV (siehe Reiter Gesetzgebung).
Das BLV und das Veterinäramt Zürich empfehlen dringend, diese Massnahmen auch in Geflügellhaltungen mit weniger Tieren umzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kantons: Link.