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1. August - Feuerwerke unfallfrei zünden: So geht's Drucker Icon

21. Juli 2025

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August erlaubt. Die Gefahren bei falscher Handhabung werden vielfach unterschätzt. Damit Sie Ihr Feuerwerk ohne Zwischenfall geniessen können, empfehlen wir folgende Sicherheitsvorkehrungen:

  • Informieren Sie sich beim Kauf über die Handhabung und lesen sie die Gebrauchsanweisung.
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
  • Halten Sie Kinder von Feuerwerkskörpern fern. Beaufsichtigen Sie Jugendliche und lehren Sie sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk.
  • Zünden Sie Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen. Verzichten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Tieren.
  • Starten Sie Raketen nur aus fest verankerten Flaschen oder Rohren.
  • Halten Sie zu Gebäuden einen genügenden Abstand.
  • Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Getreidefeldern ab.
  • Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, sog. Blindgänger, nähern Sie sich ihm frühestens nach 10 Minuten, sie könnten doch noch explodieren. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche.
  • Basteln Sie keine Eigenkreationen. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen.
  • Bedenken Sie beim Abbrennen von Feuerwerk, dass nicht alle Nachbarinnen und Nachbarn Freude daran haben. Respektieren Sie ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustieren.
  • Um das eigene Haus vor Irrläufern zu schützen, sind Türen, Fenster und Dachluken zu schliessen.
  • Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper dem Verkäufer zurück. Defekte und nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper gehören nicht in den Abfall.
  • Weitere Infos: Beratungsstelle für Brandverhütung: www.bfb-cipi.ch oder Bundesamt für Polizei www.fedpol.admin.ch
  • Vorbehalten bleiben kurzfristige Feuerwerksverbote infolge anhaltender Trockenheit, dies würde aber entsprechend publiziert.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen, unfallfreien 1. August.

Gemeinde Bäretswil,
Abteilung Gesellschaft und Sicherheit

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