Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August erlaubt. Die Gefahren bei falscher Handhabung werden vielfach unterschätzt. Damit Sie Ihr Feuerwerk ohne Zwischenfall geniessen können, empfehlen wir folgende Sicherheitsvorkehrungen:
- Informieren Sie sich beim Kauf über die Handhabung und lesen sie die Gebrauchsanweisung.
- In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
- Halten Sie Kinder von Feuerwerkskörpern fern. Beaufsichtigen Sie Jugendliche und lehren Sie sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk.
- Zünden Sie Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen. Verzichten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Tieren.
- Starten Sie Raketen nur aus fest verankerten Flaschen oder Rohren.
- Halten Sie zu Gebäuden einen genügenden Abstand.
- Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Getreidefeldern ab.
- Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, sog. Blindgänger, nähern Sie sich ihm frühestens nach 10 Minuten, sie könnten doch noch explodieren. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche.
- Basteln Sie keine Eigenkreationen. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen.
- Bedenken Sie beim Abbrennen von Feuerwerk, dass nicht alle Nachbarinnen und Nachbarn Freude daran haben. Respektieren Sie ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustieren.
- Um das eigene Haus vor Irrläufern zu schützen, sind Türen, Fenster und Dachluken zu schliessen.
- Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper dem Verkäufer zurück. Defekte und nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper gehören nicht in den Abfall.
- Weitere Infos: Beratungsstelle für Brandverhütung: www.bfb-cipi.ch oder Bundesamt für Polizei www.fedpol.admin.ch
- Vorbehalten bleiben kurzfristige Feuerwerksverbote infolge anhaltender Trockenheit, dies würde aber entsprechend publiziert.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen, unfallfreien 1. August.
Gemeinde Bäretswil,
Abteilung Gesellschaft und Sicherheit