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Sind Sie eine meldepflichtige Tagesfamilie? 

Eine Familie, die regelmässig Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls:

  • sie Kinder unter 12 Jahren betreut und
  • mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage / Nächte pro Woche anwesend ist (praxisgemäss entsprechend 20 oder mehr Stunden, Tages- und Nachtsunden zählen gleich)
  • höchstens fünf Tageskinder gleichzeitig betreut werden
  • dies gegen Entgelt geschieht.

Nicht als Tageskinder gelten:

  • eigene Kinder
  • Kinder, deren Eltern zum Verwandtenkreis gehören
  • Kinder, welche zu Besuch weilen.

Ja, Sie sind meldepflichtig. Wie können Sie  vorgehen?
Bitte melden Sie sich spätestens drei Monate nach Entstehung der Meldepflicht bei uns.

Tagesfamilien sind sehr gefragt, leider gibt es oft zu wenig Plätze in Tagesfamilien.
Sie können sich vorstellen eine Tagesfamilie zu werden? Dann melden Sie sich bei Tagesfamilien Zürcher Oberland.

Suchen Sie eine Tagesfamilie für Ihr Kind ?
Auch in dieser Situation ist der Verein Tagesfamilien Zürcher Oberland, mit welchem die Gemeinde Bäretswil eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet hat, der geeignete Partner, um für Ihr Kind die bestmögliche Betreuungslösung zu finden.

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