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Adressauskünfte Drucker Icon

Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.

Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG).

Auskunft:
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf schriftliches Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (§18 MERG, §16 lit. a IDG):

Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen)
(§18 MERG, §16 lit. a und §17 Abs. 1 IDG):

Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort

Gebühren:
Pro angefragte Person verrechnen wir Fr. 10.00 bzw. 20.00. Die Gebührenerhebung erfolgt per Einzahlungsschein.

Zugehörige Objekte

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