Lebensbescheinigungen können für Schweizer sowie für ausländische Staatsangehörige durch die Einwohnerkontrolle erstellt werden. Die Einwohnerkontrolle kann die Bescheinigung nur ausstellen, wenn die Person persönlich am Schalter erscheint, sich identifizieren kann (ID oder Pass vorweisen) und damit dokumentiert, dass sie noch lebt. (z.B.: Person könnte im Ausland verstorben und der Tod der Einwohnerkontrolle noch nicht gemeldet sein).
Bei schriftlich verlangter Lebensbescheinigung ohne persönliche Vorsprache der Person (z.B. Versicherungen), bescheinigt die Einwohnerkontrolle lediglich, dass die Person im Einwohnerregister registriert und angemeldet ist.
Gemäss Punkt 5.4 Gebührentarif der Gemeinde Bäretswil sind Lebensbestätigungen kostenlos.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerkontrolle | 044 939 90 40 | einwohnerkontrolle@baeretswil.ch |