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Sozialausschuss Drucker Icon

Der Sozialausschuss setzt sich zusammen aus drei Mitglieder des Gemeinderates. Die Ressortleitung Soziales hat die Leitung und nimmt immer Einsitz im Sozialausschuss. Zudem nimmt die Abteilungsleitung Soziales als beratende Stimme teil und führt Protokoll.

Der Sozialausschuss besorgt selbstständig das Fürsorgewesen. Die Aufgaben werden durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung bestimmt.

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