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Reservation von Gemeindelokalitäten

Unsere Gemeindelokalitäten können Sie direkt über das Internet reservieren!

Wir stellen Auswärtigen die Mehrzweckhalle für Familienfeste wie z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeier, etc. nicht zur Verfügung.

  • Wählen Sie ein Objekt durch Klicken auf den blauen Link aus. Informieren Sie sich zuerst über die Anlage (durch Klicken auf "Details", "Zubehör" oder "Bilder") oder gehen Sie zum Reservieren direkt zum Link "Belegung".
  • Wählen Sie das gewünschte und / oder buchbare Datum aus (Sie können dabei eine Tages-, Wochen- oder Monatsansicht wählen) klicken Sie dafür auf das entsprechende Datum im grünen Bereich.
  • Sie werden jetzt aufgefordert, sich einzuloggen. Bei Ihrem ersten Login erstellen Sie einen Benutzeraccount und melden sich anschliessend mit Ihrer E-Mail Adresse und dem angegebenen Passwort an. Ein Profil mit Ihren Angaben wird erstellt (wichtig für Rechnungsstellung). Wenn Sie bereits ein Profil haben, dann können Sie sich mit Username und Passwort direkt einloggen.
  • Folgen Sie nun den Reservationsfenstern. Falls Sie ein weiteres Objekt wünschen, können Sie das erste in den Warenkorb legen und mit dem zweiten wie gehabt fortfahren. So können Sie mehrere Objekte auf einmal reservieren.
  • Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie ein E-Mail über das weitere Verfahren.
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Erweiterte Funktion
Um einen Überblick über mehrere Objekte am selben Tag zu erhalten, müssen Sie die Kästchen vor den Objektnamen aktivieren/anklicken. Danach muss der Button "Vergleiche ausgewählte Räume" bestätigt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie die Abteilung Liegenschaften per E-Mail raumreservationen@baeretswil.ch oder per Tel. 044 939 90 67/64 kontaktieren.

Allgemeine Informationen:

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Gesuch mindestens 40 Tage vor dem Anlass einreichen müssen.

Wichtig: Das Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten in Bäretswil ist verbindlich!

Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Festwirtschaft beim Bereich Sicherheit der Gemeinde Bäretswil ein Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes einzureichen. Dieses Patent ist kostenpflichtig.

Wenn die Veranstaltung länger als bis 24.00 Uhr dauert, stellt der Bereich Sicherheit dem Veranstalter ohne weiteres Gesuch eine kostenpflichtige Bewilligung zur Hinausschiebung der Schliessstunden zu.

Sanitätsposten Samariter-Verein Bäretswil
Gesuche sind 6 Wochen im Voraus einzureichen.

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