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Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 13. Juni 2018 Drucker Icon

15. Juni 2018

Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Abnahme der Jahresrechnung und der Investitionsrechnung 2017 der vereinigten Politischen Gemeinde Bäretswil

2. Umsetzung Rechnungslegungsstandard HRM2 per 1. Januar 2019

3. Bewilligung eines Kredites von Fr. 305'000 für den Hochwasserschutz Bettswil 2. Etappe, Umlegung mit teilweiser Offenlegung Hinterbettswilerbach Nr. 8.0 und Anpassung mit teilweiser Offenlegung Bach vom Rossweidli Nr. 8.2

4. Teilrevision Nutzungsplanung (Aufhebung Gewässerabstandslinie am Mettlenbach) und Teilrevision Gestaltungsplan Adetswilerstrasse auf Kat. Nr. 7462 (siehe separate amtliche Publikation unter der Kategorie Richtplanungen/Nutzungsplanungen)

5. Delegation Protokollgenehmigung der Gemeindeversammlung an Exekutive

6. Einbürgerung von Marie Pizzaro, Staatsangehörige der Tschechischen Republik

7. Einbürgerung von Dorca Alcantara Ramirez, Staatsangehörige der Dominikanischen Republik

8. Einbürgerung von Candice Weinrich, Staatsangehörige von Südafrika

Allen Anträgen wurde zugestimmt.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtsachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i. V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist.

Im Übrigen können Personen, die besonders betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse haben (§ 21 VRG) gegen den entsprechenden Entscheid innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs wegen Rechtsverletzung, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 15a, 8340 Hinwil erheben (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Gegen die Gemeindeerlasse gemäss Traktanden 2 und 5 kann zudem wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. d VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG).

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Mittwoch, 20. Juni 2018 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

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