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10. Juni 2025

Um eine AHV-Rente zu erhalten, braucht es in jedem Fall eine Anmeldung. Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge von Ihnen entgegengenommen hat.

Das Anmeldeformular «318.370 – Anmeldung für eine Altersrente» können Sie bei den Ausgleichskassen sowie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Bäretswil beziehen. Elektronisch ist es auch auf der Website www.ahv-iv.ch erhältlich, wobei Sie weitere hilfreiche Merkblätter und Unterlagen zum Thema finden.

Ausnahmen betreffend Zuständigkeit der Ausgleichskassen:

  • Die Ehepartnerin / der Ehepartner bezieht bereits eine Rente der AHV oder IV: Zuständig ist die Ausgleichskasse, die jene Rente auszahlt
  • Keine AHV-Beiträge geleistet: zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Wohnort (SVA Zürich)
  • Wohnsitz im Ausland: Zuständig ist die Schweizerische Ausgleichskasse SAK in 1211 Genf 2
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